Altersversorgung – Lücken schließen

Nach umfangreichen Studien mehrerer Fachleute wird die Versorgungslücke für Arbeitnehmer immer größer. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können das Versorgungsniveau nicht sicherstellen. Das erstrebte Versorgungsniveau soll den Lebensstandard, den der Arbeitnehmer am Ende seines Berufslebens erreicht hat, sichern. Die Betriebliche Altersversorgung kann dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen. 

Im Durchschnitt betragen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur etwa 4 bis 5 % des letzten Gehalts. Damit kann das Absinken der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig ausgeglichen werden. Weitere Anstrengungen sind deshalb erforderlich. 

Die betriebliche Altersversorgung war immer schon wichtiger Faktor für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern. In Zeiten des Fachkräftemangels könnten die Arbeitgeber dieses Mittel gezielt einsetzen. Sie könnten ihre Beiträge an Leistungen des Mitarbeiters koppeln (Eigenbeteiligung plus Leistung des Unternehmens). Dafür gibt es verschiedene Modelle. 

Arbeitgeber und Betriebsräte sollten gemeinsam prüfen und entscheiden, wie die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern und die teilweise Schließung von Versorgungslücken erreicht werden können. Wir sind gern zu Beratungen der Arbeitgeber und der Betriebsräte bereit (übrigens: Die Betriebsräte haben ein Initiativrecht bei der Lohngestaltung) und stellen ihnen gern unsere Fachkompetenz zur Verfügung.